Hinweise zur Rückgabe von Batterien gemäß Batteriegesetz (BattG)

Als Vertreiber von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Als Verbraucher sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus ordnungsgemäß zu entsorgen. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz (BattG). Bitte entsorgen Sie Altbatterien deshalb an einer öffentlichen Sammelstelle in Ihrer Gemeinde oder geben Sie sie im Handel vor Ort kostenfrei ab. Von uns erhaltene Batterien können Sie nach Gebrauch unentgeltlich an unser Versandlager zurückgeben.

Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind gekennzeichnet mit dem Symbol einer durchkreuzten Mülltonne sowie zusätzlich mit den chemischen Symbolen Cd (Cadmium), Pb (Blei) oder Hg (Quecksilber). Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf, sondern wie im Batteriegesetz (BattG) vorgeschrieben ordnungsgemäß entsorgt werden muss. Das jeweilige chemische Symbol steht für dasjenige Schwermetall, das für die Einstufung der Batterie oder des Akkus als schadstoffhaltig ausschlaggebend ist.